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GSI – Gesellschaft für Schweißtechnik international mbH
Niederlassung SLV Fellbach
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Qualifizierung der WPS über Standardschweißverfahren nach DIN EN ISO 15612

DIN EN ISO 15612 macht Vorgaben zur „Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe - Qualifizierung durch Einsatz eines Standardschweißverfahrens“ (Zitat): „Diese Norm gibt dem Hersteller einer Schweißkonstruktion die Möglichkeit, Schweißverfahren zu verwenden, die auf Schweißverfahrensprüfungen beruhen, die von anderen Organisationen durchgeführt wurden“.DIN EN ISO 15612 macht Vorgaben zur „Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe - Qualifizierung durch Einsatz eines Standardschweißverfahrens“ (Zitat): „Diese Norm gibt dem Hersteller einer Schweißkonstruktion die Möglichkeit, Schweißverfahren zu verwenden, die auf Schweißverfahrensprüfungen beruhen, die von anderen Organisationen durchgeführt wurden“.

Zum besseren Verständnis sollen zunächst einige Begriffe erläutert werden:

  1. Was bedeutet „Standardschweißverfahren“?
    „Von einem Standardschweißverfahren spricht man, wenn ein Schweißprozess nicht nur über einen Satz von Schweißparametern sondern über eine festgelegte Bandbreite von Schweißparametern definiert ist. Dies schließt zwangsläufig mehrere WPS bzw. QWPS ein. Ein Standardschweißverfahren wird durch eine Prüfstelle durchgeführt.“ (Zitat Norm)
  2. Wer ist „Hersteller“?
    „Im Rahmen der Bauproduktenverordnung ist der Hersteller jede natürliche oder juristische Person, die ein Bauprodukt herstellt bzw. entwickeln oder herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet.“ (Zitat Norm)
  3. Wer ist „Prüfstelle“?
    Prüfstellen sind Organisationen, welche durch Anwendungsnormen, z. B. nach Druckgeräterichtlinie und/oder durch eine Akkreditierung nach DIN EN ISO 17024 zur Durchführung und Auswertung von Verfahrensprüfungen berechtigt sind.
     

Die Anwendung der Norm DIN EN ISO 15612 ist sowohl im Rahmen einer DIN 18800-7:2008 (Herstellerqualifikation im Stahlbau) als auch der EN 1090-2:2011 (Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken) möglich. Aufgrund besonderer Randbedingungen wurde die Anwendung bisher kaum praktiziert.

Besteht für eine konkret definierte Schweißausrüstung ein Standardschweißverfahren kann der Hersteller der geschweißten Bauteile auf einen Katalog von Schweißanweisungen nach DIN EN ISO 15609 und entsprechenden WPQR’s zurückgreifen. Der Hersteller kann diese Schweißanweisungen unter Einhaltung der dort festgelegten Schweißparameter für seine Schweißarbeiten nutzen, ohne selbst eine Verfahrensprüfung geschweißt haben zu müssen. Hierbei sind folgende Randbedingungen einzuhalten bzw. zu beachten: 

  1. Der Anwender muss über eine Schweißaufsichtsperson gem. DIN EN ISO 14731 (z. B. SFM, ST, SFI) verfügen!
  2. Ein Standardschweißverfahren darf nur von Schweißern ausgeführt werden, welche für die Anwendung über eine gültige Prüfbescheinigung nach DIN EN 287-1 verfügen!
  3. Der Anwender muss die Qualitätsanforderungen nach DIN EN ISO 3834 ff erfüllen!
  4. Der Anwender hat eine eigene WPS für die einzelne Schweißaufgabe zu erstellen. Dabei darf er auf die Ergebnisse der vorliegenden qualifizierten Schweißanweisungen zurückgreifen!
  5. Der Anwender muss Schweißgeräte einsetzen, welche über die gleichen elektrischen (Kennlinie) und mechanischen (Drahtvorschub) Eigenschaften verfügen wie das Schweißgerät, welches beim Schweißen des Prüfstücks für die Qualifizierung des Standardschweißverfahrens verwendet wurde. 
    D. h. die Schweißanweisung (WPS), basierend auf der Verwendung von Standardschweißverfahren, kann i. A. nicht (oder: nicht ohne weiteres) auf Schweißstromquellen anderer Schweißmaschinenhersteller übertragen werden!
  6. Bei Stahlgüten, die zur Aufhärtung neigen, muss je nach Werkstückdicke und Kohlenstoffäquivalent die Vorwärmung berechnet werden. Die notwendige Vorwärmtemperatur, kann von der in der Standardschweißanweisung festgelegten Temperatur deutlich abweichen. Der Geltungsbereich bzgl. der Vorwärmtemperatur ist zu beachten!
  7. Die Verantwortung für die Anwendung der WPS trägt nicht der Schweißmaschinenhersteller, sondern der Hersteller des Gewerks, z. B. des Tragwerks. Es wird hier ausdrücklich auf einen Haftungsausschluss seitens des Schweißmaschinenherstellers verwiesen!
  8. Die Verwendung dieser Norm ist je nach Anwendungsregelwerk nur eingeschränkt möglich (z. B. nur bis EXC 2 nach der DIN EN 1090-2)!
  9. Die Schweißstromquellen müssen entsprechend DIN EN ISO 17662 kalibriert werden.
  10. Für Massivdraht- und Metallpulverfülldrahtelektroden ist die Qualifizierung einer WPS nur für Kurz-, Sprüh- und Langlichtbogen möglich!

    Auch wenn es nicht explizit in der Norm gefordert wird, sind angesichts der Haftungsproblematik des Herstellers zwei weitere Punkte zu empfehlen:
     
  11. Die Schweißstromquelle sollte bereits mit Werkskalibrationszeugnis geliefert werden!
  12. Es sollten regelmäßig Arbeitsproben vom Hersteller geschweißt und dokumentiert werden, um einwandfreie Schweißergebnisse nach Anwendung der Standardverfahrensprüfung bzw. der WPS zu gewährleisten

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Qualifizierung von Schweißverfahren beim Hersteller durch den Einsatz eines Standardschweißverfahrens nach DIN EN ISO 15612 grundsätzlich möglich ist. Die Haftung des Schweißmaschinenherstellers wird durch diesen selbst ausgeschlossen. Der Anwender/Hersteller kann unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte diese Norm anwenden.

Als Prüfstellen für Standardschweißverfahren nach DIN EN ISO 15612 sowie allgemein für Verfahrensprüfungen stehen die SLVs mit ihren akkreditierten Prüflaboren zur Verfügung.


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