Am 01.07.2014 endete die Koexistenzphase. Einen Nachweis der Eignung nach DIN 18 800-7 gegenüber einer anerkannten Stelle kann nicht mehr ausgestellt werden. Für Betriebe mit Schweißarbeiten im gesetzlich nicht geregelten Bereich (z.B. Maschinenbau) besteht die Möglichkeit, den Prozess Schweißen durch die Erteilung eines Schweißzertifikats nach DIN EN 1090-2 nachzuweisen.
Die SLV Fellbach, als anerkannte Prüfstelle für Metallbauten überprüft im Rahmen des Nachweisverfahrens die technischen und personellen Voraussetzungen sowie das spezifische Fachwissen der Schweißaufsichtsperson und stellt nach Erfüllung der Anforderungen das Schweißzertifikat nach DIN EN 1090-2 aus.
Für das Herstellen von Bauprodukten nach Bauproduktenverordnung ist jedoch ein EG-Zertifikat der werkseignen Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 erforderlich! Siehe hierzu Seite Zertifizierungen/EN 1090.