Am 01. Juli 2014 endete die Koexistenzphase für nationale Regelwerke. Das bedeutet, das Herstellerqualifikationen nach DIN 18800-7 nicht mehr ausgestellt und im bauaufsichtlichen Bereich nicht mehr angewendet werden.
Die nach EN 1090ff hergestellten Bauprodukte müssen durch den Inverkehrbringer mit dem CE-Kennzeichen gekennzeichnet werden. Voraussetzung dafür ist die zertifizierte werkseigene Produktionskontrolle (WPK).
In der Info-Sammlung finden Sie wertvolle Hinweise zu dem Regelwerk EN 1090.
Die Zertifzierung der WPK erfolgt nach gestellter Beauftragung durch den DVS-Zert. Die SLV Fellbach ist Kooperationspartner des DVS-Zert GmbH.
Die Auditdurchführung und Ihre Betreuung erfolgt in gewohnter Weise durch die Auditoren der SLV Fellbach auf Grundlage der:
Wir können Ihnen gern Unterlagen zur Auditdurchführung zukommen lassen, bitte kontakten Sie hierzu gs(at)slv-fellbach.de